Anpassung der Grenzbeiträge 2025

Der Bundesrat hat die AHV-Renten per 1. Januar 2025 erhöht. Die Eintrittsschwelle, der Koordinationsabzug, der minimal versicherbare und der maximal versicherbare Lohn sind von der maximalen AHV-Rente abhängig.

Durch diese Änderungen werden sich die versicherten Löhne anpassen und damit auch die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge. In der zweiten Säule wirkt sich dies wie folgt aus:

  • Der Koordinationsabzug steigt von bisher 25'725.– auf 26'460.– Franken. 
  • Die Eintrittsschwelle erhöht sich von 22'050.– auf 22'680.– Franken.

Diese Grenzbeträge gelten ab dem 1. Januar 2025.

Weiterführende Informationen
Die neuen, ab dem 1.1.2025 gültigen Rentenbeträge hat der Bund in einer Übersicht zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können.

Weitere Informationen sind in der Medienmitteilung des Bundes zu finden.