Ihre Rente ist Ihr gutes Recht – aber mit Pflichten verknüpft.
Ihren Ruhestand haben Sie sich verdient. Dazu ist Ihre Pensionskasse SBV da. Gänzlich in Ruhe lassen können wir Sie dennoch nicht. Um unseren Auftrag – die Erhaltung Ihrer Lebensqualität – konsequent erfüllen zu können, ist Ihr Mitwirken gefordert.
Rentenbezüger haben eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Notabene: unaufgefordert – wie Sie im Merkblatt unter der Rubrik «Auskunftspflicht» hier unten nachlesen können.
Selbstverständlich haben Sie aber nicht nur Pflichten, sondern vor allem Rechte: nicht zuletzt auch ein Recht auf Information, wie wir meinen. Klicken Sie einfach auf den Sachverhalt hier unten, der Sie interessiert – und Sie erhalten Informationen und, wo nötig, entsprechende Meldeformulare dazu.
Änderungen Ihrer Adresse, Ihres Zivilstand oder Ihrer Bankverbindung melden Sie ganz einfach mit dem nachstehenden Formular.