Vertretungsvollmacht
Um Ihnen oder einer autorisierten Person die Abwicklung von Geschäften im Zusammenhang mit Ihrer Vorsorge zu erleichtern, stellen wir Ihnen die Möglichkeit zur Erteilung einer Vertretungsvollmacht zur Verfügung. Diese Vollmacht erlaubt es einer von Ihnen bestimmten Person, in Ihrem Namen bei uns aufzutreten und rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Wichtige Hinweise:
- Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und von Ihnen unterschrieben sein.
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Ausweis identifizieren können.
- Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen.