Altersrente
Der Anspruch auf Altersrente entsteht im ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren bei Männern respektive 64 Jahren bei Frauen. Dazu muss kein Antrag an die Pensionskasse SBV gestellt werden.
Das Altersguthaben setzt sich aus vorgenommenen Altersgutschriften nach Vorsorgeplan, eingebrachten Austrittsleistungen und Freizügigkeitsguthaben, geleisteten Einkaufssummen und freiwilligen Einlagen sowie aus den auf den genannten Beträgen vergüteten Zinsen zusammen (abzüglich allfälliger Vorbezüge und Scheidungsauszahlungen).
Der grosse Vorteil der ordentlichen Altersrente liegt darin, dass sie lebenslänglich ausbezahlt und im Todesfall des Versicherten in Hinterlassenenleistungen umgewandelt wird.