Häufige Fragen

Haben Sie noch Fragen? Die haüfigsten Fragen, die uns unsere Versicherten stellen, haben wir hier aufgelistet – und beantwortet. Vielleicht ist auch Ihre Frage darunter – und eine erschöpfende Antwort darauf. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen aber auch jederzeit schriftlich oder telefonisch stellen.

Navigieren Sie erneut zum betreffenden Thema (z.B. «Wohneigentumsförderung») und klicken Sie auf den Button «Formular/Anhänge senden».

Der Verbleib bei der Pensionskasse SBV ist kostenlos. Sie zahlen weder Risikoprämien noch Verwaltungskosten.

Bis spätestens einen Monat vor Erreichen des ordentlichen oder vorzeitigen Altersrücktritts. Beachten Sie bitte, dass die einmal getroffene Wahl endgültig ist. Das dazu erforderliche Antragsformular finden Sie hier.  

Wenn Sie eine ganze Invalidenrente beziehen, besteht die Möglichkeit eines Kapitalbezugs nicht mehr. Bei einer Teilinvalidität kann das Altersguthaben aus dem aktiven Anstellungsverhältnis als Kapital bezogen werden. Mit der Wahl des Kapitalbezugs anstelle der Altersrente sind alle Ansprüche gegenüber der Pensionskasse SBV abgegolten. Die einmal getroffene Wahl ist endgültig.

Nein. Renten werden jeweils monatlich im Voraus ausbezahlt. Das bedeutet: Die Rente für den Monat Februar erhalten Sie in der Regel am Ende der ersten Arbeitswoche im Februar.

  • Kopie des Familienbüchleins oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind: 
    Name/Vorname der Ehepartner
    Geburtsdatum der Ehepartner 
    Name/Vorname der gemeinsamen Kinder 
    Geburtsdatum der Kinder
  • Kopie Todesschein
  • Kopie Heiratsurkunde

Ja. Die monatliche Rente wir überweisen wir auch auf ein ausländisches Konto. Teilen Sie uns dazu Ihre Zahlungsverbindung bitte mit diesem Formular hier mit.

Nein. Im Todesfall wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Altersguthaben den anspruchsberechtigten Hinterlassenen überwiesen.

Die Pensionskasse SBV bezahlt die Renten monatlich im Voraus – jedoch nicht an einem fixen Datum. In der Regel erfolgen die Überweisungen in der ersten Woche des jeweiligen Monats.

Ein Vorbezug zur Wohneigentumsförderung (WEF) kann bis drei Jahre vor Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen zurückbezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen? Die haüfigsten Fragen, die uns Arbeitgeber stellen, haben wir hier aufgelistet – und beantwortet. Vielleicht ist auch Ihre Frage darunter – und eine erschöpfende Antwort darauf. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen aber auch jederzeit schriftlich oder telefonisch stellen.

Navigieren Sie erneut zum betreffenden Thema (z.B. «Wohneigentumsförderung») und klicken Sie auf den Button «Formular/Anhänge senden».

Das Gepräge Bauhauptgewerbe liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil überwiegend eine oder mehrere der nachstehenden Tätigkeiten ausführt: 

  • Hochbau, Tiefbau (einschliesslich Spezialtiefbau), Untertagbau und Strassenbau (einschliesslich Belagseinbau) 
  • Aushub und Abbruch (einschliesslich Rückbau und Sanierung asbestbelasteter Bauwerke) sowie Lagerung und Recycling von Aushub-, Abbruch- und übriger nicht industriell hergestellter Baumaterialien, mit Ausnahme stationärer Recyclinganlagen ausserhalb der Baustelle sowie bewilligter Deponien gemäss Artikel 35 Abfallverordnung (VVEA) einschliesslich des jeweiligen darin beschäftigten Personals 
  • Steinhauer-, Steinbruch- und Pflästereiarbeiten 
  • Fassadenbau- und Fassadenisolations-Arbeiten, mit Ausnahme der Tätigkeiten an der Gebäudehülle (geneigte Dächer, Unterdächer, Flachdächer und Fassadenbekleidungen einschliesslich Unterbau und Wärmedämmung, sofern dazugehörend) 
  • Abdichtungs- und Isolationsarbeiten an der Gebäudehülle im erweiterten Sinn als auch analoge Arbeiten im Tief- und Untertagbau 
  • Betoninjektions-, Betonsanierungs-, Betonbohr- und Betonschneid-Arbeiten
  • Asphaltierungen und das Erstellen von Unterlagsböden 

Arbeitgeber, die ihre Haupttätigkeit im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe ausführen. Selbstständige können sich freiwillig bei der Pensionskasse SBV versichern.

  • Kopie des Familienbüchleins oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind: 
    Name/Vorname der Ehepartner
    Geburtsdatum der Ehepartner 
    Name/Vorname der gemeinsamen Kinder 
    Geburtsdatum der Kinder
  • Kopie Todesschein
  • Kopie Heiratsurkunde

Haben Sie noch Fragen? Die haüfigsten Fragen, die uns Rentenbezüger stellen, haben wir hier aufgelistet – und beantwortet. Vielleicht ist auch Ihre Frage darunter – und eine erschöpfende Antwort darauf. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen aber auch jederzeit schriftlich oder telefonisch stellen.

Navigieren Sie erneut zum betreffenden Thema (z.B. «Wohneigentumsförderung») und klicken Sie auf den Button «Formular/Anhänge senden».

Der Verbleib bei der Pensionskasse SBV ist kostenlos. Sie zahlen weder Risikoprämien noch Verwaltungskosten.

Bis spätestens einen Monat vor Erreichen des ordentlichen oder vorzeitigen Altersrücktritts. Beachten Sie bitte, dass die einmal getroffene Wahl endgültig ist. Das dazu erforderliche Antragsformular finden Sie hier.  

Wenn Sie eine ganze Invalidenrente beziehen, besteht die Möglichkeit eines Kapitalbezugs nicht mehr. Bei einer Teilinvalidität kann das Altersguthaben aus dem aktiven Anstellungsverhältnis als Kapital bezogen werden. Mit der Wahl des Kapitalbezugs anstelle der Altersrente sind alle Ansprüche gegenüber der Pensionskasse SBV abgegolten. Die einmal getroffene Wahl ist endgültig.

Nein. Renten werden jeweils monatlich im Voraus ausbezahlt. Das bedeutet: Die Rente für den Monat Februar erhalten Sie in der Regel am Ende der ersten Arbeitswoche im Februar.

  • Kopie des Familienbüchleins oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind: 
    Name/Vorname der Ehepartner
    Geburtsdatum der Ehepartner 
    Name/Vorname der gemeinsamen Kinder 
    Geburtsdatum der Kinder
  • Kopie Todesschein
  • Kopie Heiratsurkunde

Ja. Die monatliche Rente wir überweisen wir auch auf ein ausländisches Konto. Teilen Sie uns dazu Ihre Zahlungsverbindung bitte mit diesem Formular hier mit.

Nein. Im Todesfall wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Altersguthaben den anspruchsberechtigten Hinterlassenen überwiesen.

Die Pensionskasse SBV bezahlt die Renten monatlich im Voraus – jedoch nicht an einem fixen Datum. In der Regel erfolgen die Überweisungen in der ersten Woche des jeweiligen Monats.

Ein Vorbezug zur Wohneigentumsförderung (WEF) kann bis drei Jahre vor Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen zurückbezahlt werden.