Wohneigentumsförderung

Als aktiv Versicherter haben Sie die Möglichkeit, Ihr angespartes Altersguthaben zur Finanzierung von Wohneigentum einzusetzen. 

 

Zulässige Verwendungszwecke sind: 

  • Erwerb und Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum 
  • Beteiligung an Wohneigentum 
  • Rückzahlung von Hypothekardarlehen 

 

Haben Sie das 50. Altersjahr noch nicht überschritten, steht Ihnen der aktuelle Freizügigkeitsleistungs-Betrag zur Verfügung. 

 

Haben Sie das 50. Altersjahr bereits überschritten, dürfen Sie maximal die im Alter von 50 Jahren vorhandene respektive die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung beziehen.

 

Ein Vorbezug beträgt mindestens CHF 20'000 und ist nur alle fünf Jahre zulässig. 

 

Die Finanzierung von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge hat Vorteile – aber auch Nachteile: allen voran die Kürzung aller versicherten Leistungen. Bevor Sie einen Vorbezug oder eine Pfandverwertung in Erwägung ziehen, legen wir Ihnen die Lektüre des diesbezüglichen Merkblatts hier unten nahe. 

 

Entscheiden Sie sich dennoch für einen Vorbezug Ihres BVG-Guthabens zur Finanzierung von Wohneigentum, finden Sie hier auch das entsprechende Online-Antragsformular.

Merkblatt