FAR

Ihnen brauchen wir das nicht zu sagen. Niemand besser als Sie weiss, welchen körperlichen Belastungen man auf dem Bau tagtäglich ausgesetzt ist. Genau aus diesem Grund trat 2003 der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt (FAR) im Bauhauptgewerbe in Kraft – um Bauarbeitern eine vorzeitige Pensionierung ab dem 60. Lebensjahr zu ermöglichen.

 

Als Versicherter der Pensionskasse SBV haben Sie darüber hinaus das Privileg, ohne finanzielle Einbussen vom flexiblen Altersrücktritt zu profitieren. Versicherte, die infolge Bezugs einer Überbrückungsrente der Stiftung FAR aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, können ihre Sparversicherung mit jährlichen Altersgutschriften bei uns kostenlos weiterführen – und ausserdem im ordentlichen Rentenalter immer noch zwischen Kapital und Rente auswählen. Während der Dauer der freiwilligen Weiterversicherung bis zum ordentlichen Rücktrittsalter entfällt jedoch die Versicherung für Invalidität und Tod mit Ausnahme des Todesfallkapitals gemäss Art. 15d des Vorsorgereglements. 

 

Das Leistungsgesuch mit entsprechender Wegleitung sowie Informationen und Merkblätter zur FAR-Rente finden Sie auf www.far-suisse.ch. Teilen Sie uns einfach die Weiterführung Ihrer Vorsorge spätestens bei Beginn der FAR-Leistungen mit.