Auskunftspflicht
Als Rentenbezüger sind Sie verpflichtet, uns über alle persönlichen Veränderungen, die für die Pensionskasse SBV und deren Leistungen von Bedeutung sein können, Auskunft zu geben: vollständig, wahrheitsgetreu und – notabene – unaufgefordert.
Was Sie alles jeweils melden müssen, steht auf dem Merkblatt hier unten.