Kapitalbezug

Sowohl im ordentlichen als auch im vorzeitigen Rücktrittsalter können Versicherte beantragen, den erwerbsfähigen Teil ihres Altersguthabens ganz oder teilweise als Kapital ausbezahlt zu erhalten. 

 

Der Antrag mit untenstehendem Online-Formular muss – ausgefüllt und unterschrieben (einschliesslich schriftlicher Einwilligung des Ehe- oder richterlich eingetragenen Lebenspartners) – mindestens einen Monat vor der ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung bei der Pensionskasse SBV eintreffen. 

 

Bitte bedenken Sie, dass Sie mit einer Kapitalabfindung eine endgültige Wahl treffen: Damit sind alle weiteren Ansprüche aus dem erwerbsfähigen Teil gegenüber der Pensionskasse SBV abgegolten. 

 

Kapitalbezüge sind nicht mehr möglich, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor der Pensionierung freiwillige Einkäufe geleistet wurden. Ebenfalls nicht zulässig ist ein Kapitalbezug während eines FAR-Rentenbezugs.