Arbeitsunfähigkeit

Sechs Monate nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % infolge Krankheit oder Unfall wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. 

 

Die Beitragsbefreiung tritt in Kraft, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und uns die erforderlichen Unterlagen wie Taggeldabrechnungen und Arztzeugnisse vorliegen.

 

Wir bitten um eine umgehende Mitteilung, sobald der Versicherte die Arbeit wieder zu mindestens 40% aufnehmen kann. Ab einem Grundlohn von CHF 86'040.00 (max. anrechenbarer Jahreslohn gemäss BVG) sind Änderungen betreffend Arbeitsfähigkeit auch unter 40% zu melden. Diese Fälle werden anschliessend individuell berechnet. Zur Beschleunigung des Abklärungsablaufes würde es uns in jedem Fall dienen, wenn Sie allfällige Verfügungen und/oder Schlussabrechnungen der Taggeldleistungen umgehend zustellen könnten.