Aktive Versicherte

Was Sie über Ihre Pensionskasse wissen sollten.

Versicherte haben das verankerte Recht auf unsere Sorgfaltspflicht.

Wir sind der Auffassung, dass Versicherte aber auch das moralische Recht haben, über ihre Vorsorgeeinrichtung informiert zu sein.

Es ist ihr Vermögen, das in der Pensionskasse liegt, und es dient ihrer Lebensqualität im Alter. 

 

Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Sachverhalt hier unten, der Sie interessiert – und Sie haben die Informationen, aber auch Antrags- und Meldeformulare dazu. Denn Versicherte haben auch Pflichten: etwa Auskunfts- und Meldepflicht aller Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse – von Adresse bis Zivilstand. Verwenden Sie dazu ganz einfach das nachstehende Formular.

Rentenbezüger

Ihre Rente ist Ihr gutes Recht – aber mit Pflichten verknüpft.

Ihren Ruhestand haben Sie sich verdient. Dazu ist Ihre Pensionskasse SBV da. Gänzlich in Ruhe lassen können wir Sie dennoch nicht. Um unseren Auftrag – die Erhaltung Ihrer Lebensqualität – konsequent erfüllen zu können, ist Ihr Mitwirken gefordert.

 

Rentenbezüger haben eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Notabene: unaufgefordert – wie Sie im Merkblatt unter der Rubrik «Auskunftspflicht» hier unten nachlesen können.

 

Selbstverständlich haben Sie aber nicht nur Pflichten, sondern vor allem Rechte: nicht zuletzt auch ein Recht auf Information, wie wir meinen. Klicken Sie einfach auf den Sachverhalt hier unten, der Sie interessiert – und Sie erhalten Informationen und, wo nötig, entsprechende Meldeformulare dazu. 

 

Änderungen Ihrer Adresse, Ihres Zivilstand oder Ihrer Bankverbindung melden Sie ganz einfach mit dem nachstehenden Formular.