Hinterlassenenrenten

Todesfälle müssen umgehend telefonisch oder per Formular der Pensionskasse SBV mitgeteilt werden. Sobald wir von einem Todesfall Kenntnis haben, treffen wir sämtliche Abklärungen zur Festsetzung eines allfälligen Leistungsanspruchs. Über Abklärungs- und Rentenentscheid der Pensionskasse SBV werden die Hinterlassenen schriftlich informiert.

 

Wir empfehlen Versicherten, die in einer gerichtlich eingetragenen Partnerschaft leben oder gemeinsame Kinder haben, ihre Partner schriftlich der Pensionskasse zu melden. 

 

Wichtig:
Damit die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner von Versicherten ein Anrecht auf eine Lebenspartnerrente bzw. die gemeinsamen Kinder auf eine Waisenrente haben, muss die entsprechende Erklärung zu Lebzeiten der versicherten Person (jedoch frühestens nach fünfjährigem Bestehen der Lebenspartnerschaft bzw. gemeinsamer Kinder) bei der Pensionskasse SBV eingehen. 
Das entsprechende Online-Meldeformular finden Sie unter der Rubrik Ehegatten-/Lebenspartnerrente.