Arbeitsunfähigkeit
Sechs Monate nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % infolge Krankheit oder Unfall wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt.
Die Beitragsbefreiung tritt in Kraft, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und uns die erforderlichen Unterlagen wie Taggeldabrechnungen und Arztzeugnisse vorliegen.
Antrag auf Beitragsbefreiung
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Austritt
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Mitarbeitende abzumelden, wenn das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen endet (einschliesslich vorzeitigem Altersrücktritt) oder wenn ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle nicht mehr erreicht.
Geht der Versicherte ein neues Arbeitsverhältnis ein, tritt er in der Regel einer neuen Vorsorgeeinrichtung bei. Die Austrittsleistung überweist die Pensionskasse SBV in diesem Fall an die neue Vorsorgeeinrichtung.
Austrittsmeldung
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Eintritt/Mutation
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Neueintritte oder Wiedereintritte, aber auch Mutationen wie Lohn- oder Zivilstandsänderungen einzelner Mitarbeitenden jeweils innert 30 Tagen zu melden.
Der obligatorischen Versicherungspflicht unterstehen Arbeitnehmende,