Häufige Fragen

Haben Sie noch Fragen? Die haüfigsten Fragen, die uns unsere Versicherten stellen, haben wir hier aufgelistet – und beantwortet. Vielleicht ist auch Ihre Frage darunter – und eine erschöpfende Antwort darauf. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen aber auch jederzeit schriftlich oder telefonisch stellen.

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Vorsorgelücke

Teilweise beträchtliche Vorsorgelücken bei Alters- und Risikoleistungen sind generell auf Beitragslücken zurückzuführen. Beitragslücken entstehen, wenn man ab dem 25. Lebensjahr bis zum Rentenalter nicht jedes Jahr Beiträge an die berufliche Vorsorge bezahlt. Beitragslücken können sich aber auch aus diversen anderen Gründen ergeben: 

Umwandlungssatz

Umwandlungssatz nennt man den Prozentsatz, mit dem die Umwandlung von Altersguthaben in eine jährliche Altersrente errechnet wird. Der vom Bundesrat festgesetzte obligatorische Mindest-Umwandlungssatz beträgt aktuell 6.8 %.

Überobligatorisch

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert welche Löhne zwischen dem Koordinationsabzug von aktuell CHF 25'095 und dem oberen Grenzbetrag gemäss BVG von aktuell CHF 86'040 versichert sind und welche Leistungen Vorsorgeeinrichtungen mindestens erbringen müssen. Jedoch gibt es Pensionskassen, die über das BVG-Obligatorium hinaus Leistungen ausrichten. Solche Leistungen und Vorsorgelösungen, die über die gesetzliche Mindestvorsorge gemäss Bundesgesetz hinausgehen, werden als überobligatorisch bezeichnet.

Technischer Zinssatz

Der technische Zinssatz dient zur Berechnung des aktuell erforderlichen Kapitals, um alle laufenden Renten bis zum Ablaufdatum zu zahlen. Die jeweilige Verzinsungshöhe des für Rentenzahlungen zurückgestellten Kapitals beruht hauptsächlich auf der erwarteten Entwicklung der Finanzmärkte und den langfristig erzielbaren Renditen. Festgelegt wird dieser technische Zinssatz in der Fachrichtlinie der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE).