Todesfall

Melden Sie uns den Todesfall eines Mitarbeitenden bitte mit dem Online-Formular hier

 

Nach Kenntnisnahme des Todesfalls kontaktieren wir die Hinterbliebenen und kümmern uns um alle weiteren Schritte. Über den Abklärungs- und Rentenentscheid der Pensionskasse SBV werden die Hinterlassenen schriftlich informiert.

 

Hinterlassenenrenten

Todesfälle müssen umgehend telefonisch oder per Formular der Pensionskasse SBV mitgeteilt werden. Sobald wir von einem Todesfall Kenntnis haben, treffen wir sämtliche Abklärungen zur Festsetzung eines allfälligen Leistungsanspruchs. Über Abklärungs- und Rentenentscheid der Pensionskasse SBV werden die Hinterlassenen schriftlich informiert.

 

Pensionierung

Irgendwann stellt sich jeder Arbeitnehmende zumindest eine der beiden nachstehenden Fragen.

 

Wann soll ich mich pensionieren lassen?
Zum Zeitpunkt der ordentlichen Altersrente? Vorzeitig? Allenfalls mithilfe einer FAR-Überbrückungsrente? Oder die Pensionierung aufschieben?

 

Wie soll ich mein Altersguthaben beziehen? 
Als Rente? Als einmaliges Kapital? Oder in Form einer Kapital-Rente-Kombination?

 

Auswanderung / Selbstständigkeit

Wandern Sie in ein EU- bzw. EFTA-Land aus, können Sie Ihre Austrittsleistung bar beziehen – mit Ausnahme des obligatorischen Teils der Austrittsleistung, der auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung überwiesen werden muss. Ausnahmefälle stellen einige Länder dar, in denen man keiner Versicherungspflicht untersteht. 

 

Wandern Sie in jeden anderen Staat aus, können Sie die gesamte Austrittsleistung beziehen.

 

Wohneigentumsförderung

Als aktiv Versicherter haben Sie die Möglichkeit, Ihr angespartes Altersguthaben zur Finanzierung von Wohneigentum einzusetzen. 

 

Zulässige Verwendungszwecke sind: 

  • Erwerb und Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum 
  • Beteiligung an Wohneigentum 
  • Rückzahlung von Hypothekardarlehen 

 

Merkblatt

Invalidität

Im Invaliditätsfall müssen Sie allfällige Invalidenleistungen nicht bei der Pensionskasse SBV beantragen – sondern bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung IV.

 

Für die Invaliditätsanerkennung, Invaliditätsgrad-Bemessung (Voll- oder prozentuale Teilinvalidität) und die Festlegung der Invalidenrenten-Berechtigung ist der rechtsgültige Entscheid der IV massgebend. Das bedeutet: Invalidität liegt dann vor, wenn ein Versicherter im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung invalid ist. 

Scheidung

Bei einer Scheidung bzw. der gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe bzw. der gerichtlich eingetragenen Partnerschaft erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge gleichmässig unter den beiden Parteien aufgeteilt. Die vor der Heirat bzw. der Partnerschaftseintragung individuell aufgebaute Vorsorge bleibt beiden Partnern hingegen erhalten. Das ist die Regel.

 

Einkauf

Die wenigsten Leute sind sich aller möglichen Gründe bewusst, die zu Vorsorgelücken bei Alters- und Risikoleistungen führen können: 

  • Teilzeitanstellung
  • Zeitabschnitte ohne Erwerbstätigkeit infolge Studium, Auslandaufenthalt, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunterbruch 
  • Scheidung bzw. gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • WEF-Vorbezug

 

Todesfall

Melden Sie uns den Todesfall eines Mitarbeitenden bitte hier

 

Nach Kenntnisnahme des Todesfalls kontaktieren wir die Hinterbliebenen und kümmern uns um alle weiteren Schritte. Über den Abklärungs- und Rentenentscheid der Pensionskasse SBV werden die Hinterlassenen schriftlich informiert.